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Erwerbsminderungsrente

Zuschlag für Bestandsrentner seit 01.07.2024

In der Vergangenheit wurden die Berechnungsgrundlagen für Erwerbsminderungsrenten (EM) mehrfach angepasst. Diese Verbesserungen kamen jedoch nur Neurentnern zugute. Das Ziel des EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetzes ist es, diese Ungleichheit zu beseitigen und die Renten der Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner an das aktuelle Rentenniveau anzupassen. Dabei profitieren nicht nur die Empfänger von Erwerbsminderungsrenten, sondern auch die Bezieher von Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente angeschlossen haben.

Das zum 01.07.2024 in Kraft getretene Gesetz bringt wichtige Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Seit 01.07.2024 erhalten Sie gegebenenfalls einen monatlichen Zuschlag zu Ihrer Rente. Für diesen Zuschlag ist kein gesonderter Antrag bei der Rentenversicherung erforderlich. Alle berechtigten Rentenbezieher erhalten zwischen Juli und Oktober 2024 einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, der die Höhe des Zuschlages ausweist.

Der Zuschlag wird zunächst separat von der laufenden Rente ausgezahlt. Voraussichtlich ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung des Zuschlags gemeinsam mit der regulären Rente.

Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Der neue Zuschlag zählt ebenfalls als Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher werden auch daraus entsprechende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Für versicherungspflichtige Mitglieder erfolgt die Beitragsabführung wie gewohnt durch die Deutsche Rentenversicherung.

Hinweise

  • Selbstzahler: Wenn Sie Ihre Beiträge selbst an uns entrichten und eine separate Zahlung durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten, reichen Sie bitte den Bescheid nach Erhalt bei uns ein. Dies ermöglicht uns, Ihre Beiträge neu zu berechnen und zeitversetzte Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.

  • Familienversicherung: Familienversicherte Rentnerinnen und Rentner könnten ebenfalls betroffen sein. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.

  • Zuzahlungsbefreiung: Sie sind im Kalenderjahr 2024 von den Zuzahlungen befreit oder möchten in der nächsten Zeit einen Antrag stellen? Reichen Sie für die Berücksichtigung Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen bitte den Bescheid über die gesonderte Zahlung der Deutschen Rentenversicherung ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

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